
Willkommen auf den Seiten der Technischen Überwachungsgesellschaft Kneifel mbH. Als Partner der Gesellschaft für Technische Überwachung mbh GTÜ nehmen unsere Prüfingenieure Ihr Fahrzeug nach § 29 STVZO (Hautptuntersuchung) ab, erledigen die Abgasuntersuchung und begutachten Ihr Fahrzeug im Rahmen einer Änderungsabnahme, wenn Sie das optische Aussehen oder die technischen Eigenschaften Ihres Fahrzeuges durch Umrüstungen aufgewertet haben. |
Ab dem 01.01.2018 dürfen an Prüfstützpunkten Hauptuntersuchungen nur noch dann durchgeführt werden, wenn der Nachweis über durchgeführte Stückprüfungen/erweiterte Stückprüfungen vorliegt. Die Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer müssen normenkonform kalibriert werden.
In der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie ist neben der Stückprüfung für die Aufstellflächen auch eine Stückprüfung für Scheinwerfer-Einstellprüfgeräte (SEP) vorgesehen. Diese hat im Turnus von zwei Jahren zu erfolgen, darf nur von entsprechenden Sachkundigen vorgenommen werden und dient dazu, die Beschaffenheit hinsichtlich Ebenheit und Neigung der Aufstellflächen und des Prüfgerätes festzustellen.
Als Vertragspartner der Gesellschaft für technische Überwachung führen wir im Namen und auf Rechnung der GTÜ die amtliche Hauptuntersuchung HU (Prüfplakette) mit integrierter Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO für Sie durch.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und Änderungen begutachten wir Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Ver- änderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheini- gung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezug-vorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Die Abgasuntersuchung wird als integraler Bestandteil der Haupt-untersuchung von unseren Prüfinge- nieuren durchgeführt.
Die Abnahmen führen wir in Ihrer Werkstatt oder an unseren Prüfstellen in Siegen, Olpe und Attendorn durch.
Unsere Kontaktdaten, Telefon und Niederlassungen finden Sie hier.